Pader Solartechnik - Ihr Sonnenerfolg
Staatliche Förderungen für Wärmepumpen

Staatliche Förderungen für Wärmepumpen

Wärmepumpen sind energieeffiziente Heizsysteme, die Wärme aus einer Quelle niedrigerer Temperatur aufnehmen und auf ein höheres Temperaturniveau anheben, um Gebäude zu beheizen oder Warmwasser zu erzeugen. Wärmepumpen stellen eine umweltfreundliche, kosteneffiziente und zuverlässige Option für die Heizung und Kühlung von Wohnhäusern dar, weshalb sie bei Hausbesitzern immer beliebter werden. Wer sich als Hausbesitzer für die Investition in eine Wärmepumpe entschiedet, kann sich diese Anschaffung staatlich fördern lassen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Optionen der Förderungen und informieren Sie über die Möglichkeiten, die Ihnen durch eine Zusammenarbeit mit Pader Solartechnik gegeben werden.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Eine wichtige Option ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, die Zuschüsse und Kredite für die Installation von effizienten Wärmepumpen bereitstellt. Diese Förderung unterstützt nicht nur die Umweltfreundlichkeit des Systems, sondern kann auch erheblich dazu beitragen, die Investitionskosten zu reduzieren. Zusätzlich dazu gibt es Steuererleichterungen, die in Anspruch genommen werden können, wenn energetische Sanierungsmaßnahmen mit Wärmepumpen durchgeführt werden. Schließlich gibt es vereinzelte, regionale Zuschüsse in Kommunen und Bundesländer, die weitere finanzielle Anreize bieten können. In NRW betrifft dies beispielsweise die Förderung von Wärmepumpen in Verbindung mit einem kalten Wärmenetz. Dieses Bündel an Fördermöglichkeiten macht die Investition in eine Wärmepumpe nicht nur umweltfreundlich, sondern auch wirtschaftlich attraktiv.

Was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellen die beiden Förder-Institutionen dar, welche die Förderungen für Wärmepumpen (BEG) verwalten. Die KfW fördert durch die Vergabe von Krediten seit Juli 2022 anteilig im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzgebäude unter anderem Heizungsoptimierungen, Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien und Energieberatungen. Das BAFA fördert durch die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, Heizungsoptimierungen und diverse weitere Einzelmaßnahmen, wie den Einbau von Anlagentechnik oder energetische Sanierungen der Gebäudehülle. Außerdem werden durch die BEG die Fachplanung und Baubegleitung durch Experten gefördert.

Was genau wird mit diesen Möglichkeiten gefördert?

Durch die vielfältigen Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen wird eine breite Palette von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden unterstützt. Dies umfasst alle Schritte, die darauf abzielen, den Energieverbrauch zu reduzieren und gleichzeitig die Umweltauswirkungen zu minimieren. Konkret können verschiedene Arten von Wärmepumpen, einschließlich Luftwärmepumpen, Wasserwärmepumpen (in Kombination mit Raumheizung), und Erdwärmepumpen gefördert werden. Zusätzlich zur Anschaffung dieser Systeme umfassen die Förderungen auch die Zuschüsse für Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienzexperten, sofern für das Vorhaben erforderlich. Bei Neubauten können Wärmepumpenanlagen bis zu 35% der förderfähigen Kosten erhalten, insbesondere wenn sie in Kombination mit Solarkollektoranlagen installiert werden. Für bestehende Gebäude mit Heizungs- oder Kühlsystemen, die älter als zwei Jahre sind, sind effiziente Wärmepumpenanlagen förderfähig. Diese Förderungen erstrecken sich auch auf die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen und die Nachrüstung bivalenter Systeme, die hauptsächlich der Raumheizung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung von Wärme in ein Wärmenetz dienen. Damit werden eine nachhaltige Wärmeversorgung und der Umstieg auf umweltfreundlichere Heizsysteme in Deutschland gefördert.

Welche Investitionskosten werden als förderfähige Kosten anerkannt?

Die förderfähigen Kosten für Wärmepumpen umfassen eine Reihe von Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Anschaffung und Installation der geförderten Anlage sowie deren Inbetriebnahme anfallen. Dazu gehören die Anschaffungskosten der Wärmepumpe selbst, die Aufwendungen für die Installation und die Einbindung von Experten, die für eine sachgemäße Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Kosten für einen Energieberater, welcher vor Ort eine Besichtigung der Gegebenheiten durchführt und einen Wärmeschutznachweis erstellt, sind hier mit einbegriffen. Darüber hinaus werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen, die im Rahmen des Projekts durchgeführt werden müssen, als förderfähige Ausgaben anerkannt. Umfeldmaßnahmen sind beispielsweise Optimierungen des Heizungsverteilsystems oder der Austausch von Heizkörpern, ebenso wie die Entsorgung von Öltanks bei einer geplanten Ölheizungssanierung. Bei der Beantragung der Fördermittel ist es wichtig, umfassend ausgearbeitete Angebote einzureichen, um die geplanten Ausgaben zu dokumentieren. Die Summe der im Antrag angegebenen Kosten bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Höhe der Zuwendungen. Es ist jedoch zu beachten, dass Kosten, die über die im Antrag angegebenen Beträge hinausgehen, nicht berücksichtigt werden, und bei niedrigeren tatsächlichen Kosten wird die Förderung entsprechend gekürzt. Die förderfähigen Kosten sind außerdem auf maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, was den finanziellen Rahmen für die Förderung von Wärmepumpenprojekten festlegt.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Die Fördersätze für Wärmepumpen bieten attraktive Anreize für deren Installation. Für alle Arten von Wärmepumpen, sei es Erdwärme-, Wasserwärme- oder Luft-Wasser-Wärmepumpen, wird ein Grundzuschuss von 25 Prozent gewährt. Wenn im Rahmen des Projekts eine alte Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht wird, erhöht sich der Zuschuss um weitere 10 Prozent. Ein weiterer Zuschuss von 5 Prozent wird gewährt, wenn die Wärmepumpe Wasser, Abwasser oder Erdreich als Energiequelle nutzt (ausgenommen: Luftwärmepumpen). Zusätzlich gibt es einen weiteren 5-Prozent-Zuschuss, wenn die Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln (R290) betrieben wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die beiden 5-Prozent-Boni nicht miteinander kombiniert werden können. Insgesamt ergibt sich somit ein maximaler Fördersatz von 40 Prozent, der je nach Art der Wärmepumpe und den spezifischen Gegebenheiten des Projekts variieren kann.

Die Fördersätze im Überblick:

  • 25% Förderung, wenn Sie eine Wärmepumpe einbauen
  • +10% Bonus, wenn Sie diese gegen Ihre funktionierende Ölheizung tauschen
  • +10% Bonus, wenn Sie die neue Wärmepumpe gegen Ihre alte funktionstüchtige Gasheizung tauschen, die mindestens 20 Jahre in Betrieb ist
  • +5% Bonus, wenn die neue Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel oder (Ab-)Wasser oder Erde als Energiequelle nutzt

Welche Voraussetzungen müssen für den Erhalt der Förderungen erfüllt werden?

Um von den Förderungen profitieren zu können, müssen einige generelle Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss der Antrag auf Förderung vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, wobei der Vorhabenbeginn als der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages definiert ist. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass Planungsleistungen vorher erbracht werden dürfen, ohne den Erhalt der Förderungen zu beeinträchtigen. Zudem besteht die Möglichkeit, verschiedene Fördermittel zu kombinieren. Allerdings darf die Gesamtsumme aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen nicht die Summe der förderfähigen Kosten übersteigen. Darüber hinaus gibt es für Neubauten und bestehende Gebäude weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

Voraussetzungen für Neubauten

  • Förderberechtigte Häuser müssen dem Effizienzhaus-Standard entsprechen
  • Wärmepumpenanlagen im Neubau müssen eine höhere Jahresarbeitszahl oder eine verbesserte Systemeffizienz aufweisen (elektrisch betriebene Wärmepumpen: 4,5 JAZ; gasbetriebene Wärmepumpen: 1,5 JAZ)
  • Nach einem Betriebsjahr ist ein Qualitätscheck der Wärmepumpenanlage vertraglich nachzuweisen.
  • Als Wärmeverteilsystem müssen Flächenheizungen eingesetzt werden.

(Wichtig!: Die Förderung wird bei Neubauten nicht als BEG EM beantragt, sondern über die KfW verwaltet. Erhältlich sind hierbei zinsgünstige Darlehen sowie Förderkredite mit einem Tilgungszuschuss bis max. 25%.)

Voraussetzungen für Bestandsgebäude

  • Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt und die bestehende Heizung seit mindestens zwei Jahren in Betrieb sein.
  • Die Förderung muss vor Beauftragung eines Fachbetriebs und vor dem Kauf beantragt werden.
  • Die neue Wärmepumpe muss zu den förderfähigen Geräten nach BAFA gehören.
  • Der Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers und eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen) muss erfolgen.
  • Die Jahresarbeitszahl von 2,7 muss eingehalten werden, um sicherzustellen, dass Wärmepumpen in ungeeigneten Gebäuden keine Förderung mehr erhalten.
  • Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage muss gewährleistet werden.
  • Die Heizkurve muss an das entsprechende Gebäude angepasst werden.
  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein.
  • Bei Grundwasserwärmepumpen wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt, welche bei den zuständigen Wasserschutzbehörden beantragt werden muss.
  • Ab Januar 2024 hängen die Vorgaben für einen Wärmepumpeneinbau davon ab, ob Ihre Kommune bereits einen kommunalen Wärmeplan aufgestellt hat. Ohne kommunalen Wärmeplan darf in Bestandsgebäuden wie bisher jede Heizung neu eingebaut werden: Ausnahmen bilden „normale“ Öl- und Gasheizungen. Vorgaben für diese gibt es ab 2024 auch ohne kommunale Wärmeplanung.
  • Mit kommunalem Wärmeplan muss beim Austausch einer Heizung entweder durch eine Fachperson (aus dem Handwerk, Elektrotechnik oder BAFA-Energieberatung) rechnerisch nachgewiesen werden, dass die Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, oder Sie müssen Auflagen einhalten, die das GEG beschreibt.

Wie kann Pader Solartechnik bei der Antragstellung unterstützen?

Als Unternehmen mit Bestand in der Branche der Erneuerbaren Energien stellen wir für Sie einen kompetenten Ansprechpartner dar. Mit unserer Expertise und unserem geschulten Team bieten wir Ihnen neben hochwertigen Photovoltaiklösungen auch die Anschaffung einer Wärmepumpe entweder in Kombination mit einer Photovoltaikanlage oder als eigenständige Heizungslösung an. Unser SHK-Meisterbetrieb berät Sie ausführlich zu den bestehenden Fördermöglichkeiten und der für Sie lohnendsten Alternative. Darüber hinaus übernehmen wir die detaillierte Planung und die fachgerechte Installation Ihrer Wärmepumpe und aller dazugehörigen Komponenten. Bei der Beantragung der Förderungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags. Wir stellen sicher, dass der Antrag fristgerecht und vollständig ausgefüllt bei der jeweiligen Förder-Institution eingereicht werden kann und stehen Ihnen auch nach Abschluss der Leistung als zuverlässiger Partner zur Seite.

Mehr Neuigkeiten

Nutzen Sie Ihren Sonnenerfolg schon heute!

Erhalten Sie in nur wenigen Schritten Ihr unverbindliches Angebot.

Angebot anfordern