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Die Energiewende in NRW: Neue Solarpflichten für Gebäude im Jahr 2024

Die Energiewende in NRW: Neue Solarpflichten für Gebäude im Jahr 2024

Die Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen erfährt ab dem 1. Januar 2024 bedeutende Änderungen, die einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltiger Energiegewinnung und Klimaschutz darstellen. Die geänderte Gesetzgebung bringt verpflichtende Maßnahmen für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen mit sich, die sowohl für Nichtwohngebäude als auch für Wohngebäude gelten. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

1. Photovoltaik-Pflicht für Gebäude

Die neue Landesbauordnung setzt auf einen verstärkten Einsatz von Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern. Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neuen Nichtwohngebäude mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ausgestattet werden. Ein Jahr später, ab 2025, gilt diese Pflicht auch für Wohngebäude. Bei grundlegenden Dachsanierungen wird die Solarpflicht ab Juli 2024 für landeseigene Gebäude und ab 2026 für alle anderen Gebäude verbindlich. Die Landesregierung reagiert damit auf die Herausforderungen des Klimawandels und setzt klare Signale für eine nachhaltige und dezentrale Energieversorgung.

Zudem werden die Mindestabstände für Solarmodule auf den Dächern offiziell gesenkt. Die Neuerung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Reihenhäusern macht die Nutzung erneuerbarer Energien noch attraktiver. Ein Erlass ermöglicht es, Solaranlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Abstand zur Grenzwand zu installieren, wenn eine schriftliche Beantragung der Ausnahme bei der Bauaufsichtsbehörde erfolgt.

2. Solarpflicht für Parkplätze und umfassende Dachsanierungen

Die bereits bestehende Solarpflicht für Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen wird weiter ausgebaut. Ab dem 1. Januar 2024 gilt diese Verpflichtung für alle neuen Nichtwohngebäude und ab 2025 auch für alle weiteren Wohngebäude. Die Solarthermie stellt dabei eine alternative Option dar. Zudem wird ab Januar 2026 eine Solarpflicht für umfassende Dachsanierungen eingeführt, wobei Gebäude des Landes oder der Kommunen bereits ab Juli 2024 betroffen sind. Ausnahmen gelten für Gebäude mit maximal 50 m² Nutzfläche, Behelfsbauten und fliegende Bauten.

Die Größe der geforderten PV-Anlage soll sich nach dem technisch-wirtschaftlichen Optimum der Dachflächen bemessen. Genauere Details werden in einer Rechtsverordnung noch festgelegt. Die Landesregierung ermutigt somit zu einer umfassenden Integration von Solarenergie in sämtlichen Bauprojekten.

3. Erleichterungen für den Einbau von Wärmepumpen

Die novellierte Landesbauordnung hebt die Abstandsflächen für Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern auf, um den Ausbau dieser energieeffizienten Technologie zu fördern. Die Beseitigung von Mindestabständen zu Nachbargrundstücken ermöglicht eine flexiblere Platzierung der Wärmepumpen und trägt somit zur weiteren Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden bei.

Geänderte Landesbauordnung gibt erneuerbaren Energien mehr Raum

Die Gesetzesänderungen in der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen gehen über die bloße Pflicht zur Installation von Solaranlagen hinaus. Sie sind Teil einer umfassenden Strategie, um die Energiewende voranzutreiben. Die Landesregierung setzt neben der präzisierten Solarpflicht auf Gebäuden und Parkplätzen auf den verstärkten Ausbau von Wind- und Sonnenenergie auf freien Flächen, um den steigenden Energiebedarf klimafreundlich zu decken. Die geplanten Änderungen wurden bereits im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung festgelegt und sollen ab dem 1. Januar 2024 schrittweise umgesetzt werden.

Die Opposition äußerte zwar Skepsis, aber die Landesregierung ist zuversichtlich, dass die neuen Regelungen einen wichtigen Beitrag zur Kostensenkung und beschleunigten Planung im Wohnungsbau leisten werden. Die Solarpflichten sollen nicht nur gesetzliche Vorgaben sein, sondern auch Impulse für eine nachhaltige und zukunftsweisende Bauweise setzen. Insgesamt sind die Änderungen in der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen ein bedeutender Schritt hin zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Energieversorgung.

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